Der Gewässerrandstreifen ist ein gesetzlich festgelegter,
an ein oberirdisches Gewässer angrenzender Bereich, welcher
der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen
oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung
des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen
aus diffusen Quellen dient (Abb. 1 u. 2). Die Regelungen zum
Gewässerrandstreifen finden sich in § 29 Wassergesetz Baden-
Württemberg (WG) und § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).