Förderung von Biodiversitätsmaßnahmen (Stand: Januar 2025)
Im FAKT II sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die zum Erhalt und zur Steigerung der Biodiversität in der
Landwirtschaft dienen. Dazu zählen u.a. (nicht vollständig):
- B3.2: Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mind. 6 Kennarten (260 €/ha)
- B7: Verzicht auf chemisch/synthetische Produktionsmittel auf Grünland (80 €/ha)
- D2: Ökolandbau (Acker/Grünland: Einführung 430 €/ha, Beibehaltung 240 €/ha)
- C1: Bewirtschaftung von Streuobstflächen (5 €/Baum, für max. 100 Bäume/ha)
- E1.2: Begrünungsmischung im Acker-/Gertenbau (100 €/ha)
- E3: Herbizidverzicht im Ackerbau (80 €/ha)
- E7: Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) (650
€/ha)
- E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (730 €/ha)
- E9: Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen) (130 €/ha)
- E13.1: Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtacker) (150 €/ha)
- E13.2: Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide (230 €/ha)
Auch in den Öko-Regelungen sind Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität inbegriffen, Beispiele dafür sind
(nicht vollständig):
- ÖR 1b: Blühstreifen/-flächen in Ackerland (Förderhöhe ÖR 1a + 200 €/ha)
- ÖR 1d: Altgrasstreifen (1 % 900 €/ha, 2 % 400 €/ha, 3 - 6 % 200 €/ha)
- ÖR 3: Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (200
€/ha)
- ÖR5: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit mind. 4 regionalen Kennarten (210 €/ha)
- ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen ohne chemisch-sythetische Pflanzenschutzmittel (bis
zu 150 €/ha)
In folgendem Dokument
finden Sie eine Übersicht zum Thema „Welche Blühmischung für welche Fördermaßnahme?“
Eine Übersicht über verschiedene förderfährige Maßnahmen im Ackerbau finden Sie nochmals in dem Flyer und in
folgendem Dokument: Empfehlungen
für ausgewählte ackerbauliche FAKT II-Maßnahmen
Auch der Vertragsnaturschutz (LPR-Maßnahmen) stellt die Möglichkeit für förderfähige Maßnahmen zur
Steigerung der Biodiversität dar. Bei Fragen hierzu können Sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Alb-Donau-Kreis
bzw. der Stadt Ulm sowie an den Landschaftserhaltungsverband (LEV) Alb-Donau-Kreis wenden. Auch das folgende Dokument liefert Informationen
zu Vertragsangeboten zur Aufwertung von Ackerflächen in und um Naturschutzgebiete: Landwirt
schafft biologische Vielfalt (2. Auflage, September 2024).