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Biodiversität in der Landwirtschaft

Biologische Vielfalt oder auch Biodiversität beschreibt die Vielfalt der Arten, die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Lebensräume.
Funktionierende Ökosysteme sind unverzichtbar für unsere Landwirtschaft, gleichzeitig spielt die Landwirtschaft eine wichtige Rolle für den Erhalt der Biodiversität.

Die Maßnahmen, die in der Landwirtschaft möglich sind, sind sehr vielfältig und sollten zum Betrieb passen. Im Folgenden soll Ihnen ein kurzer Überblick sowie nützliche Informationen rund um das Thema Biodiversität in der Landwirtschaft dargestellt werden.



Beschreibung ausgewählter Biodiversitätsmaßnahmen

Förderung von Biodiversitätsmaßnahmen (Stand: Januar 2025)

Im FAKT II sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die zum Erhalt und zur Steigerung der Biodiversität in der Landwirtschaft dienen. Dazu zählen u.a. (nicht vollständig):

  • B3.2: Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mind. 6 Kennarten (260 €/ha)
  • B7: Verzicht auf chemisch/synthetische Produktionsmittel auf Grünland (80 €/ha)
  • D2: Ökolandbau (Acker/Grünland: Einführung 430 €/ha, Beibehaltung 240 €/ha)
  • C1: Bewirtschaftung von Streuobstflächen (5 €/Baum, für max. 100 Bäume/ha)
  • E1.2: Begrünungsmischung im Acker-/Gertenbau (100 €/ha)
  • E3: Herbizidverzicht im Ackerbau (80 €/ha)
  • E7: Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) (650 €/ha)
  • E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (730 €/ha)
  • E9: Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen) (130 €/ha)
  • E13.1: Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtacker) (150 €/ha)
  • E13.2: Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide (230 €/ha)

Auch in den Öko-Regelungen sind Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität inbegriffen, Beispiele dafür sind (nicht vollständig):

  • ÖR 1b: Blühstreifen/-flächen in Ackerland (Förderhöhe ÖR 1a + 200 €/ha)
  • ÖR 1d: Altgrasstreifen (1 % 900 €/ha, 2 % 400 €/ha, 3 - 6 % 200 €/ha)
  • ÖR 3: Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (200 €/ha)
  • ÖR5: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit mind. 4 regionalen Kennarten (210 €/ha)
  • ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen ohne chemisch-sythetische Pflanzenschutzmittel (bis zu 150 €/ha)

In folgendem Dokument finden Sie eine Übersicht zum Thema „Welche Blühmischung für welche Fördermaßnahme?“

Eine Übersicht über verschiedene förderfährige Maßnahmen im Ackerbau finden Sie nochmals in dem Flyer und in folgendem Dokument: Empfehlungen für ausgewählte ackerbauliche FAKT II-Maßnahmen

Auch der Vertragsnaturschutz (LPR-Maßnahmen) stellt die Möglichkeit für förderfähige Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität dar. Bei Fragen hierzu können Sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Alb-Donau-Kreis bzw. der Stadt Ulm sowie an den Landschaftserhaltungsverband (LEV) Alb-Donau-Kreis wenden. Auch das folgende Dokument liefert Informationen zu Vertragsangeboten zur Aufwertung von Ackerflächen in und um Naturschutzgebiete: Landwirt schafft biologische Vielfalt (2. Auflage, September 2024).

Wirksamkeit von Biodiversitätsmaßnahmen

Das Projekt F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft  Naturschutz mit Zukunft) untersucht über zehn Jahre (2017-2027) auf zehn Demonstrationsbetrieben in ganz Deutschland praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in der Landwirtschaft. Zudem werden die Maßnahmen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Die Überprüfung der ökologischen Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen im Projekt kommen zu folgenden Ergebnissen (Stand 2023):

  • Umgesetzte Maßnahmen überwiegend geeignet, um Artenveilfalt bzw. Anzahl Individuen von Pflanzen und Tieren zu erhöhen
  • Einzelne Maßnahmen fördern verschiedene Zielorganismen unterschiedlich stark
  • Für die Förderung aller Organisamengruppen ist ein geeigneter, lokal abgestimmter Maßnahmen-Mix erforderlich

Eine zusammenfassende Bewertung der einzelnen umgesetzten Maßnahmen finden Sie in der Zwischenbilanz auf den Seiten 5 bis 7: FRANZ Zwischenbilanz 2023 Doppelseiten.pdf.