Düngung (LTZ Augustenberg)
Verbringungsverordnung
Die Verordnung ist zum 01.09.2010 in Kraft getreten. Sie regelt das Inverkehrringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern. Neben landwirtschaftlichen Betrieben sind gewerbliche Tierhalter, Reitställe, Biogasanlagen, Lohnunternehmer Trasportunternehmen u.a. betroffen.
Wirtschaftsdünger sind im Sinne der Verordnung Gülle, Festmist, Jauche, Gärrest und Mischungen, die Wirtschaftsdünger enthalten.