aktuell gültige Rechtsverordnung
Weitere Informationen zur SchALVO finden Sie unter folgenden Links:
Schlagkarte
zur SchALVO-Aufzeichnungspflicht (Quelle: LTZ Augustenberg)
Merkblatt
zur SchALVO (4. Auflage)
Stickstoffdüngung
nach SchALVO: vorgeschriebene Bodenproben/Wirtschaftsdüngeranalysen
Änderungen 2024
zum 01.01.2024 wurde das Wasserschutzgebiet 425-011 (Emeringen) zum Problemgebiet
(Nitratklasse II) hochgestuft. Hier gelten ab sofort die Auflagen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Die Gewährung
von Ausgleichsleistungen müssen im Gemeinsamen Antrag 2024 beantragt werden.
Der Teilbereich D des Wasserschutzgebietes 425-001 (Donau-Ried-Hürbe) bzw. 425-034
(Öllingen) wurde vom Sanierungsgebiet (Nitratklasse III) zum Problemgebiet
(Nitratklasse II) zurückgestuft. Das Wasserschutzgebiet 425-101 (Lautern, Zweckverband Ulmer Wasserversorgung Ulmer
Alb) wurde zum Normalgebiet (Nitratklasse I) zurückgestuft.
Problemgebiete 2024
WSG Krähensteigquelle (117-114)
WSG Geislingen-Eybach (117-117)
WSG Donauried-Hürbe (425-001) Teileinzugsgebiete B, C, D (=WSG 425-034 / Öllingen)
WSG Emeringen (425-011)
WSG Reutlingendorf (425-013)
WSG Donaustetten ( 421-028)
Alle anderen Wasserschutzgebiete im Alb-Donau-Kreis sind Normalgebiete. Hier gelten - mit Ausnahme des ganzjährigen
Ausbringungsverbotes von flüssigen Wirtschaftsdüngern in der Schutzzone II - die Vorgaben der Düngeverordnung.
Die Wasserschutzgebiete sowie ggf. deren Teilbereiche können flurstücksbezogen in FIONA angezeigt werden. (Beschreibung
FIONA)
Der Gewässerrandstreifen ist ein gesetzlich festgelegter, an ein oberirdisches Gewässer angrenzender Bereich, welcher der
Einhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des
Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen dient (Abb. 1 u. 2). Die Regelungen zum
Gewässerrandstreifen finden sich in § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) und § 38 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG).
Weitere Informationen und
Merkblätter finden Sie hier.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 16.04.2015 die Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen des Zweckverbands Landeswasserversorgung im Donauried und im Hürbetal (Wasserschutzgebiet Donauried-Hürbe) erlassen. Die Verordnung tritt ab 02.06.2015 in Kraft. Weitere Informationen über die Bekanntmachung der Verordnung und Karten über den Geltungsbereich finden Sie unter dem folgenden Link: Neue Rechtsverordnung und Detailkarten für das WSG 1