Folien zur Infoveranstaltung "Wasserschutzgebiet 425-101/ZV WV Ulmer Alb-Lautern, Hochstufung zum Problemgebiet" am
31.01.2019 in Merklingen
Die Folien zur Infoveranstaltung mit den zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen im Problemgebiet finden Sie hier.
Folien zur Infoveranstaltung "Neueinstufung des Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbe Teilbereich B zum Nitratproblemgebiet" am 8. Januar 2019 in Setzingen
Die Folien zur Infoveranstaltung mit den zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen im Problemgebiet finden Sie hier.
Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbe
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 16.04.2015 die Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen des Zweckverbands Landeswasserversorgung im Donauried und im Hürbetal (Wasserschutzgebiet Donauried-Hürbe) erlassen. Die Verordnung tritt ab 02.06.2015 in Kraft. Weitere Information über die Bekanntmachung der Verordnung und Karten über den Geltungsbereich finden Sie unter dem folgenden Link: Neue Rechtsverordnung und Detailkarten für das WSG 1
Einstufung der Wasserschutzgebiete (WSG) im Alb-Donau-Kreis in Normal- und Problemgebiete
Änderungen 2024
Zum 01.01.2024 wurde das Wasserschutzgebiet 425-011 (Emeringen) zum Problemgebiet (Nitratklasse II) hochgestuft. Hier gelten ab sofort die Auflagen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Die Gewährung von Ausgleichsleistungen müssen im Gemeinsamen Antrag 2024 beantragt werden.
Der Teilbereich D des Wasserschutzgebietes 425-001 (Donauried-Hürbe) bzw. 425-034 (Öllingen) wurde vom Sanierungsgebiet (Nitratklasse III) zum Problemgebiet (Nitratklasse II) zurückgestuft.
Das Wasserschutzgebiet 425-101 (Lautern, Zweckverband Ulmer Wasserversorgung Ulmer Alb) wurde zum Normalgebiet (Nitratklasse I) zurückgestuft.
Problemgebiete 2024
WSG Krähensteigquelle (117-114)
WSG Geislingen-Eybach (117-117)
WSG Donauried-Hürbe (425-001) Teileinzugsgebiete B, C und D (= WSG 425-034 / Öllingen)
WSG Emeringen (425-011)
WSG Reutlingendorf (425-013)
WSG Donaustetten (421-028)
Alle anderen Wasserschutzgebiete im Alb-Donau-Kreis sind Normalgebiete. Hier gelten - mit Ausnahme des ganzjährigen Ausbringungsverbotes von flüssigenWirtschaftsdüngern in der Schutzzone II - die Vorgaben der Düngeverordnung.
Die Wasserschutzgebiete sowie ggf. deren Teilbereiche können Flurstücksbezogen in FIONA angezeigt werden. (Beschreibung Fiona)
Weitere Informationen zur SchALVO finden Sie unter den folgenden Links:
Schlagkarte - zur SchALVO-Aufzeichnungspflicht (Quelle LTZ Augustenberg)
Merkblatt zur SchALVO (4.Auflage)
Stickstoffdüngung nach SchALVO: vorgeschriebene Bodenproben/Wirtschaftsdüngeranalysen