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Wasserschutzgebiet  Donauried-Hürbe

Das Wasserschutzgebiet Donauried-Hürbe umfasst 517 km². Es beschreibt das Einzugsgebiet der 6 Kiesgrundwasserfassungen mit rund 200 Brunnen im Donauried  und der 3 Karstwasserfassungen in Burgberg des Zweckverbands der Landeswasserversorgung. Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse und unterschiedlicher Rohwasserqualitäten der Fassungen werden folgende Teilbereiche abgegrenzt:

  • Teilbereich A: Fassung  Burgberg und Bereich Albtrauf
  • Teilbereich B: Fassung 2 und 3 (Gemarkung Langenau)
  • Teilbereich C: Fasung 5 (Gemarkung Langenau)
  • Teilbereich D: Wasserschutzgebiet Baumbrunnenquellen,Öllingen
  • Teilbereich E: Fasung 4 und Abstrombereich des WSG
  • Teilbereich F: Fassung 1(Gemarkung Niederstotzingen) und 6 (Gemarkung Sontheim)


Die Teilbereiche A und E sind als Normalgebiet und ab den 01.01.2013 die Teilbereiche B, C, D und F als Nitratproblemgebiet eingestuft. Es gelten die Auflagen der SchALVO.

 

Donauried

Aufgrund neuer hydrogeologischer Erkenntnisse wird das Wasserschutzgebiet neu abgegrenzt. Änderungen ergeben sich im Donauried. Der Entwurf für die flurstücksgenaue Abgrenzung liegt vor. 2009 erfolgt die Anhörung der Betroffenen. (Karten für die geplante Neuabgrenzung: Langenau Süd, Langenau Ost, Rammingen-Asselfingen)
Bis das Verfahren abgeschlossen ist, gelten die alte Rechtsverordnung und die bisherigen Grenzen.

Viehhaltende Betriebe, deren Flächen nach der geplanten Neuabgrenzung in der Schutzzone 3 oder außehalb des Wasserschutzgebiets liegen,  können einen Antrag auf Befreiung vom Ausbringverbot von tierischen Wirtschaftsdüngern in der Zone 2 stellen. Unter der Vorrausetzung, dass keine Grundwassergefährdung besteht, kann die untere Wasserbehörde in begründeten Fällen die Befreiung erteilen. Eine solche Befreiung ist gebührenpflichtig und mit einer Kürzung des Zone 2 - Ausgleichs verbunden.
Den Antrag können Sie beim Fachdienst Landwirtschaft stellen. (Antragsformular)