Termine zur Bodenbearbeitung und Einarbeitung von Begrünungen
Mit der EU-Agrarreform und Fakt haben sich die Termine für die Bodenbearbeitung und Einarbeitung der Begrünung geändert.
Unter dem folgenden Link sind die wichtigsten Termine in einer Tabelle zusammengestellt.
Termine zur Bodenbearbeitung und
Einarbeitung von Begrünungen
In Problem- und Sanierungsgebieten dürfen abfrierende Zwischenfrüchte frühestens ab dem 1. Dezember gemulcht und
eingearbeitet werden. Sind die Zwischenfrüchte winterhart, dürfen sie ab den 15. Januar gemulcht oder gehäckselt werden und
ab dem 1. Februar eingearbeitet werden. Greeningbegrünungen, die abfrierend sind, können ab dem 1. Dezember gemulcht und ab dem
16. Januar eingearbeitet werden. Im Normalgebiet gelten die Bestimmungen der ökologischen Vorrangfläche. Die
Greeningbegrünung kann im Herbst gemulcht werden und darf frühestens ab den 16.Jan. eingearbeitet werden.
Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbe
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 16.04.2015 die Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der
Grundwasserfassungen des Zweckverbands Landeswasserversorgung im Donauried und im Hürbetal (Wasserschutzgebiet Donauried-Hürbe)
erlassen. Die Verordnung tritt ab 02.06.2015 in Kraft. Weitere Information über die Bekanntmachung der Verordnung und Karten über
den Geltungsbereich finden Sie unter dem folgenden Link: Neue Rechtsverordnung und Detailkarten für das WSG 1
Einstufung der Wasserschutzgebiete (WSG) im Alb-Donau-Kreis in Nitratklassen
Zum 01.01.2017 ändert sich die Einstufung der WSG Reutlingendorf (425013) und
Donauried-Hürbe (425001) wie folgt:
Reutlingendorf ist Problemgebiet
Donauried-Hürbe: (Detailkarte der Teilbereiche des WSG
425001)
- Teilbereiche A, B und E sind Normalgebiete
- Teilbereiche C und F sind Problemgebiete
- Teilbereich D ist Sanierungsgebiet einschließlich Öllingen (425034)
Mit der Umstufung ist keine Änderung der Abgrenzung der Teilbereiche verbunden. Im Fiona können Sie die Teilbereiche
flurstücksbezogen anschauen und ein Schlagverzeichnis über Ihre SchALVO-Kulisse wie folgt abrufen. (Beschreibung Fiona)
2017 ist weiterhin das WSG Donaustetten-Ulm (421028) als Sanierungsgebiet eingestuft und die WSG
Krähensteigquelle (117114), Geislingen-Eybach (117117), Sägmühlquelle Teilbereich B (425009) sowie Westerstetten
(425033) sind Problemgebiete.
Weitere Informationen zur SchALVO finden Sie unter den folgenden Links:
Schlagkarte - zur SchALVO-Aufzeichnungspflicht
(Quelle LTZ Augustenberg)
Merkblatt
zur SchALVO (4.Auflage)
Stickstoffdüngung
nach SchALVO: vorgeschriebene Bodenproben/Wirtschaftsdüngeranalysen