Kreisförderung Landwirtschaft
Datum: 29.10.2020
Kreisförderung Landwirtschaft
Seit dem Jahr 2020 werden über die Kreisförderung Landwirtschaft Techniken gefördert, welche den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch mechanische Verfahren ersetzen oder optimieren (Dropleg-Düsen).
Die Förderung gilt für folgende Techniken:
- Prismenwalzen oder Messerwalzen zur mechanischen Unkrautbekämpfung bzw. zur Unterdrückung des Maiszünslerbefalles,
- Mulchgeräte zur Eindämmung der Übertragung von Fusarien durch Maisstoppeln und zur Unterdrückung des Maiszünslers,
- Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung wie Hackstriegel, Maishacke, Hackmaschine,
- Grünlandstriegel zur Verbesserung des Grünlandes,
- Dropleg-Düsen für den Einsatz im Rapsanbau zur Reduzierung des Rückstandsrisikos von Fungiziden in Pollen und Honig.
Der Fördersatz beträgt 30 Prozent, maximal jedoch 1.500 € Neben Einzelanträgen erhalten auch
Maschinengemeinschaften mehrerer Landwirte diesen Fördersatz. Insgesamt stellt der Alb-Donau-Kreis für die Kreisförderung
Landwirtschaft
20.000 €/Jahr zur Verfügung. Anträge für das Jahr 2021 können ab dem
15. Dezember 2020 beim Fachdienst Landwirtschaft gestellt werden, zuständig ist Frau Scholz (0731/185-1673 oder
andrea.scholz@alb-donau-kreis.de).
Die Bewilligung des Zuschusses ist nach der Freigabe der Fördermittel möglich und wird deshalb voraussichtlich ab Mitte Februar
2021 erfolgen.
Förderrichtlinie des Alb-Donau-Kreises
Merkblatt De-minimis-Beihilfen
Antragsformular zur Kreisförderung