Die EU-Kommission hat in einem Verfahren gegen Deutschland deutlich vorgegeben, dass gemäß EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) allen Pflanzenfressern (z. B. Rinder, Schafe, Ziegen) im Betrieb während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewährt werden muss.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe haben die Weidepflicht ab dem 1.Januar 2025 verbindlich umzusetzen.
Der Fachdienst Landwirtschaft hat mit einem Informationsschreiben die betroffenen Landwirte darüber informiert, zwischenzeitlich wurde zusätzlich ein Merkblatt erarbeitet. Hilfestellung gibt auch das sog. Weidepapier mit einer ergänzenden FAQ-Liste.